BESTIMMUNGSGEMÄßER GEBRAUCH
Dieses Produkt darf einzig zu dem Zweck verwendet werden, den Gurtalarm zu unterdrücken, wenn dieser durch Gegenstände, die sich auf dem Beifahrer- oder Rücksitz befinden, ausgelöst wird. Dieses Produkt ist ausschließlich dazu gedacht, in ein Gurtschloss eingesteckt zu werden. Er darf nicht auf von gurtpflichtigen Personen belegten Plätzen verwendet werden. Die Verwendung erfolgt auf eigene Gefahr. Sobald sich gurtpflichtige Personen auf den Sitzen befinden, ist der Dummy aus dem jeweiligen Gurtschloss zu entfernen! Die Beachtung der verkehrsrechtlichen Vorschriften obliegt allein dem Verwender des Produktes.
Insbesondere auf die Anschnallpflicht nach §21a, Abs.1, Satz 1 StVO, sowie die Pflicht nach §22, 23 StVO, mitgeführte Ladung vorschriftsmässig zu sichern, wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
VORHERSEHBARE FEHLANWENDUNG
In keinem Fall darf das Produkt verwendet werden, um auf den Sitzen, auf denen sich während der Fahrt Personen befinden, den Anschnallalarm zu unterdrücken.
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